Kleine Kinder im nichtschulpflichtigen Alter und den Beruf unter einen Hut zu bekommen ist schon schwierig genug. Für unsere Leistungsberechtigten, mit besonderen Beschäftigungsbedingungen im (unregelmäßigen) Schicht- und Wechseldienst, ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine besondere Herausforderung. Die Unterbringung in geeigneten Kinderbetreuungsstellen ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Als Elternteil steht man vielfach vor der Entscheidung Beruf oder Betreuung der Kinder.
Um unseren Leistungsberechtigten den Weg zu eröffnen, sich sowohl für die Familie als auch für den Beruf zu entscheiden und um die finanzielle Last der Kinderbetreuung zu mindern, bieten wir unseren Leistungsberechtigten einen Kinderbetreuungszuschuss von 400 € für unter 6-jährige an.
Den Kinderbetreuungszuschuss in Höhe von 400 € pro Kind und Jahr gibt es, wenn
Um unseren Leistungsberechtigten den Weg zu eröffnen, sich sowohl für die Familie als auch für den Beruf zu entscheiden und um die finanzielle Last der Kinderbetreuung zu mindern, bieten wir unseren Leistungsberechtigten einen Kinderbetreuungszuschuss von 400 € für unter 6-jährige an.
Den Kinderbetreuungszuschuss in Höhe von 400 € pro Kind und Jahr gibt es, wenn
- die Kinder das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- die Kinder in geeigneten Einrichtungen betreut werden (z.B. Kindergärten),
- die Betreuung der Kinder außerhalb des eigenen Haushalts stattfindet
Alle aktuellen Informationen zur Leistungsberechtigung finden Sie hier.
Werden diese Voraussetzungen erfüllt, wird der Kinderbetreuungszuschuss steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt.
Interessierte können sich hier den aktuellen Antrag auf Kinderbetreuungszuschuss mit dem dazugehörigen Merkblatt, auf dem alle wichtigen Hinweise und eine Auflistung aller einzureichenden Unterlagen zusammengestellt sind, herunterladen (mit rechter Maustaste/Ziel speichern unter). Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen der Anträge am Computer Acrobat Reader oder ein ähnliches Programm, das Formulare verarbeiten kann. Acrobat Reader ist kostenlos hier (https://get.adobe.com/de/reader/) verfügbar.
Hier finden Sie Mustertexte, welche Ihre Betreuungseinrichtung zur Erstellung der Bescheinigung verwenden.
Unseren Antrag für den Kinderbetreuungszuschuss für schulpflichtige Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, finden Sie hier.
Bei Fragen zu Leistung, Anmeldung und Abwicklung sind Ihre regionalen Ansprechpartner oder Ihre Ortsgruppe bzw. Ihre Bezirksgeschäftsstelle sowie der FairnessPlan e.V. direkte Ansprechpartner.