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Fairness

PLAN UND PERSPEKTIVE

Unterstützungsleistung in Notlagen

Der Härtefonds ist eine soziale Einrichtung für Arbeitnehmer, die sich in einer außergewöhnlichen persönlichen Notlage befinden. Aus dieser Leistung können seit dem 01. September 2013 alle Leistungsberechtigten eine finanzielle Unterstützung vom FairnessPlan e. V. erhalten.

Alle aktuellen Informationen zur Leistungsberechtigung finden Sie hier.

In solchen Situationen können Betroffene jede Hilfe gebrauchen.
 
Interessierte können sich hier den aktuellen Antrag auf Gewährung einer Unterstützung aus dem Härtefonds mit dem dazugehörigen Merkblatt, auf dem alle wichtigen Hinweise und eine Auflistung aller einzureichenden Unterlagen zusammengestellt sind, herunterladen (mit rechter Maustaste/Ziel speichern unter). Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen der Anträge am Computer Acrobat Reader oder ein ähnliches Programm, das Formulare verarbeiten kann. Acrobat Reader ist kostenlos hier (https://get.adobe.com/de/reader/) verfügbar.

Senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag per Post an uns, damit wir Ihnen in diesen schweren Zeiten, schnellstmöglich mit unserer Leistung zur Seite stehen können.

Gemäß § 2 Abs. 2 Buchst. d) des GE-TV GDL besteht auf Leistungen aus dem Härtefonds kein Rechtsanspruch. Auch eine Bewilligung begründet keinen Rechtsanspruch und ist bis zur Auszahlung jederzeit widerrufbar.

Im Zusammenhang mit Faktoren, die auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Härtefonds Einfluss haben, kann es in ähnlichen oder gleichgelagerten Fällen zu unterschiedlich hohen oder auch gar keinen Leistungen des Härtefonds kommen.

Bei Fragen zu Leistung, Beantragung und Abwicklung sind Ihre regionalen Ansprechpartner oder Ihre Ortsgruppe bzw. Ihre Bezirksgeschäftsstelle sowie der FairnessPlan e.V. direkte Ansprechpartner.

Unsere Partner
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer
Betriebliche Bildung und Kommunikation - BBuK GmbH
Vital-Kliniken GmbH
Da Vinci Zentrum RheinRuhr
AGV MOVE
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