Die Kosten für die Kinderbetreuung enden nicht mit dem sechsten Lebensjahr, sondern sind auch darüber hinaus eine Belastung für die Eltern. Insbesondere unsere Leistungsberechtigten im Schichtdienst und unregelmäßigen Wechseldienst verspüren diese Belastung enorm. Daher ist die Entscheidung zwischen Familie und Beruf nicht einfach zu treffen.
Um unseren Leistungsberechtigten den Weg zu eröffnen, sich sowohl für die Familie als auch für den Beruf zu entscheiden und um die finanzielle Last der Kinderbetreuung zu mindern, bieten wir ihnen einen Zuschuss für die Betreuungskosten bei schulpflichtigen Kindern bis zum 14. Lebensjahr an.
Den Kinderbetreuungszuschuss in Höhe von bis zu 250 € pro Kind im Jahr gibt es, wenn
Werden diese Voraussetzungen erfüllt, gewährt der FairnessPlan e.V. den Kinderbetreuungszuschuss und führt die anfallenden Steuern für die Leistungsberechtigten pauschal ab.
Interessierte können sich hier den aktuellen Antrag auf Kinderbetreuungszuschuss 14 mit dem dazugehörigen Merkblatt, auf dem alle wichtigen Hinweise und eine Auflistung aller einzureichenden Unterlagen zusammengestellt sind, herunterladen (mit rechter Maustaste/Ziel speichern unter). Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen der Anträge am Computer Acrobat Reader oder ein ähnliches Programm, das Formulare verarbeiten kann. Acrobat Reader ist kostenlos hier (https://get.adobe.com/de/reader/) verfügbar.
Hier finden Sie Mustertexte, welche Ihre Betreuungseinrichtung zur Erstellung der Bescheinigung verwenden kann.
Unseren Antrag für den Kinderbetreuungszuschuss für nicht schulpflichtige Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, finden Sie hier.
Bei Fragen zu Leistung, Anmeldung und Abwicklung sind Ihre regionalen Ansprechpartner oder Ihre Ortsgruppe bzw. Ihre Bezirksgeschäftsstelle sowie der FairnessPlan e.V. direkte Ansprechpartner.
Um unseren Leistungsberechtigten den Weg zu eröffnen, sich sowohl für die Familie als auch für den Beruf zu entscheiden und um die finanzielle Last der Kinderbetreuung zu mindern, bieten wir ihnen einen Zuschuss für die Betreuungskosten bei schulpflichtigen Kindern bis zum 14. Lebensjahr an.
Den Kinderbetreuungszuschuss in Höhe von bis zu 250 € pro Kind im Jahr gibt es, wenn
- die Kinder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- die Kinder in anerkannten Einrichtungen betreut werden (z.B. Horte, Schulen, Internate etc.),
- die Betreuung der Kinder außerhalb des eigenen Haushalts stattfindet.
Werden diese Voraussetzungen erfüllt, gewährt der FairnessPlan e.V. den Kinderbetreuungszuschuss und führt die anfallenden Steuern für die Leistungsberechtigten pauschal ab.
Interessierte können sich hier den aktuellen Antrag auf Kinderbetreuungszuschuss 14 mit dem dazugehörigen Merkblatt, auf dem alle wichtigen Hinweise und eine Auflistung aller einzureichenden Unterlagen zusammengestellt sind, herunterladen (mit rechter Maustaste/Ziel speichern unter). Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen der Anträge am Computer Acrobat Reader oder ein ähnliches Programm, das Formulare verarbeiten kann. Acrobat Reader ist kostenlos hier (https://get.adobe.com/de/reader/) verfügbar.
Hier finden Sie Mustertexte, welche Ihre Betreuungseinrichtung zur Erstellung der Bescheinigung verwenden kann.
Unseren Antrag für den Kinderbetreuungszuschuss für nicht schulpflichtige Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, finden Sie hier.
Bei Fragen zu Leistung, Anmeldung und Abwicklung sind Ihre regionalen Ansprechpartner oder Ihre Ortsgruppe bzw. Ihre Bezirksgeschäftsstelle sowie der FairnessPlan e.V. direkte Ansprechpartner.