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Fairness

PLAN UND PERSPEKTIVE

Fachliteratur- und Prüfungskostenzuschuss bei Berufsunfähigkeit

Für Leistungsberechtigte, die eine Bildungsförderung bei Berufsunfähigkeit durch den FairnessPlan e.V. erhalten haben, können neben den Gebühren weitere Kosten entstehen.

Die Qualifizierungsdauer der von uns geförderten Weiterbildungsmaßnahmen kann bis zu mehrere Jahre (z.B. Fernstudium) betragen und somit sehr kostenintensiv sein. In der Regel ist Fachliteratur in großem Umfang für die Bildungsmaßnahme erforderlich, die hohe Kosten auslösen kann. Auch die Prüfungsgebühren für umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen stellen eine zusätzliche finanzielle Belastung dar.

Daher übernimmt der FairnessPlan e.V. Fachliteraturkosten und Prüfungsgebühren in Höhe von maximal 1.000 € pro Kalenderjahr. Die tatsächliche Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Fördersumme der Bildungsmaßnahme:
 
Fördersumme
Bildungszuschuss BU
Fachliteratur- &
Prüfungskostenzuschuss
bis 1.500 € max.    500 €
bis 3.000 € max.    750 €
ab  3.000 € max. 1.000 €
 
Voraussetzung ist, dass bereits eine Bewilligung des FairnessPlan e.V. (Kostenübernahmeerklärung) für eine Bildungsmaßnahme bei Berufsunfähigkeit vorliegt. Des Weiteren wird eine verbindliche Anmeldebescheinigung für die Bildungsmaßnahme benötigt.

Alle aktuellen Informationen zur Leistungsberechtigung finden Sie hier.

Interessierte können sich hier den aktuellen Antrag auf Fachliteratur- und Prüfungskostenzuschuss BU mit dem dazugehörigen Merkblatt, auf dem alle wichtigen Hinweise und eine Auflistung aller einzureichenden Unterlagen zusammengestellt sind, herunterladen (mit rechter Maustaste/Ziel speichern unter). Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen der Anträge am Computer Acrobat Reader oder ein ähnliches Programm, das Formulare verarbeiten kann. Acrobat Reader ist kostenlos hier (https://get.adobe.com/de/reader/) verfügbar.

Eine ggf. notwendige Versteuerung erfolgt pauschal durch den FairnessPlan e.V. Die vom FairnessPlan e.V. geförderte Summe der Fachliteratur- und Prüfungskosten darf nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Zusätzlich kann ein Antrag auf einen Technikzuschuss BU (Laptop, PC, Tablet etc.) in Höhe von bis zu 1.000 € beim FairnessPlan e.V. gestellt werden.

Bei Fragen zu Leistung, Beantragung und Abwicklung sind Ihre regionalen Ansprechpartner oder Ihre Ortsgruppe bzw. Ihre Bezirksgeschäftsstelle sowie der FairnessPlan e.V. direkte Ansprechpartner.
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