Fahrt frei
Fairness

PLAN UND PERSPEKTIVE

Bildungsförderung bei Berufsunfähigkeit (BU)

Gerade auf dem Zugpersonal lasten besonders hohe Anforderungen zur Tauglichkeit und der Aufrechterhaltung der Berufsfähigkeit. Traumatische Ereignisse, Krankheiten oder andere Umstände können schnell zu Berufsunfähigkeit, Fahrdienstuntauglichkeit oder Betriebsdienstuntauglichkeit führen. Im Fall von Berufsunfähigkeit ist eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung nicht nur ein gutes Mittel, um „am Ball zu bleiben“, sondern auch um ganz neue berufliche Wege zu eröffnen.
 
Im Rahmen der Bildungsförderung bei Berufsunfähigkeit unterstützt der FairnessPlan e.V. dabei, eine entsprechende Aus-, Fort- oder Weiterbildung zu besuchen, um eine neue Perspektive ins Leben zu bringen. Der FairnessPlan e.V. fördert Bildungsmaßnahmen bei Berufsunfähigkeit, Fahrdienstuntauglichkeit und Betriebsdienstuntauglichkeit in Höhe von bis zu 5.000 € pro Jahr. Das geförderte Angebot reicht von Schulungen über Fortbildungen bis hin zu einer komplett neuen Ausbildung oder einem Studium. Dabei stehen die verschiedensten Möglichkeiten offen, zum Beispiel:
 
Meister im Bahnverkehr
Verkehrsfachwirt
Industriemeister
Maschinenbaustudium
Mechatronikstudium
Wirtschaftsingenieursstudium

Der FairnessPlan e.V. übernimmt die entsprechenden Gebühren bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € pro Kalenderjahr.
 
Voraussetzung für die Gewährung der Bildungsförderung BU ist, dass die Beeinträchtigung, die arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr ausüben zu können, durch ein betriebsärztliches Gutachten nachgewiesen wird. Darüber hinaus muss bei Antragstellung das BEM-I-Verfahren mindestens vor neun Monaten eingeleitet worden sein. Sollte der Arbeitgeber ein konkretes Arbeitsplatzangebot bescheinigen, verzichten wir auf diese 9-Monats-Frist.
 
Vor Anmeldung bei der Bildungseinrichtung muss zunächst der Antrag auf Bildungsförderung BU durch den FairnessPlan e.V. genehmigt werden. Der FairnessPlan e.V. rechnet dann mit dem Bildungsträger in zugesagter Höhe direkt ab. Ein eventuell bestehender Restbetrag ist zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Bildungsträger abzurechnen.
 
Alle aktuellen Informationen zur Leistungsberechtigung finden Sie hier.
 
Interessierte können sich hier den aktuellen Antrag auf Bildungsförderung bei Berufsunfähigkeit (BU) mit dem dazugehörigen Merkblatt, auf dem alle wichtigen Hinweise und eine Auflistung aller einzureichenden Unterlagen zusammengestellt sind, herunterladen (mit rechter Maustaste/Ziel speichern unter). Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen der Anträge am Computer Acrobat Reader oder ein ähnliches Programm, das Formulare verarbeiten kann. Acrobat Reader ist kostenlos hier (https://get.adobe.com/de/reader/) verfügbar.
 
Zusätzlich kann ein Antrag zur Erstattung von Fachliteraturkosten und Prüfungsgebühren BU sowie ein Technikzuschuss BU (Laptop, PC, Tablet etc.) in Höhe von jeweils bis zu 1.000 € beim FairnessPlan e.V. gestellt werden.
 
Bei Fragen zu Leistung, Beantragung und Abwicklung sind Ihre regionalen Ansprechpartner oder Ihre Ortsgruppe bzw. Ihre Bezirksgeschäftsstelle sowie der FairnessPlan e.V. direkte Ansprechpartner.
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