Auszubildenden stehen die meisten Ausbildungsinhalte und ausbildungsrelevanten Dokumte digital zur Verfügung. Tablet, Notebook und Laptop sind mittlerweile ein alltägliches Arbeitsmittel in der Ausbildung. Die Anschaffung solcher elektronischer Arbeitsmittel ist allerdings mit erheblichen Kosten verbunden.
Daher bietet der FairnessPlan e.V. seinen Leistungsberechtigten, die sich in der Ausbildung befinden einen einmaligen Zuschuss zur Anschaffung eines Tablet, Notebook oder Laptop in Höhe von 350 €. Leistungsberechtigt sind alle GDL-Mitglieder, die in einem Unternehmen des DB-Konzerns ausgebildet werden. Darunter fallen auch GDL-Mitglieder bei Unternehmen, an denen der DB-Konzern mehrheitlich beteiligt ist.
Damit der Zuschuss gewährt werden kann, ist vom Antragssteller der Nachweis zu erbringen, dass er sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung in einem Ausbildungsverhältnis zu einem der Berufe des Zugpersonals befindet. Am einfachsten kann das über die Zusendung der aktuellen Verdienstbescheinigung des Antragstellers erfolgen. Alternativ kann dies über eine aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers erfolgen. Diese Bescheinigung kann beim zuständigen ServiceCenter Personal abgerufen werden. Die Bescheinigung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Bei Fragen zu Leistung, Beantragung und Abwicklung sind Ihre regionalen Ansprechpartner oder Ihre Ortsgruppe bzw. Ihre Bezirksgeschäftsstelle sowie der FairnessPlan e.V. direkte Ansprechpartner.
Daher bietet der FairnessPlan e.V. seinen Leistungsberechtigten, die sich in der Ausbildung befinden einen einmaligen Zuschuss zur Anschaffung eines Tablet, Notebook oder Laptop in Höhe von 350 €. Leistungsberechtigt sind alle GDL-Mitglieder, die in einem Unternehmen des DB-Konzerns ausgebildet werden. Darunter fallen auch GDL-Mitglieder bei Unternehmen, an denen der DB-Konzern mehrheitlich beteiligt ist.
Damit der Zuschuss gewährt werden kann, ist vom Antragssteller der Nachweis zu erbringen, dass er sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung in einem Ausbildungsverhältnis zu einem der Berufe des Zugpersonals befindet. Am einfachsten kann das über die Zusendung der aktuellen Verdienstbescheinigung des Antragstellers erfolgen. Alternativ kann dies über eine aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers erfolgen. Diese Bescheinigung kann beim zuständigen ServiceCenter Personal abgerufen werden. Die Bescheinigung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Beschäftigungsstelle
- Ausgeübte Tätigkeit (Ausbildungsbezeichnung)
Interessierte können hier den Flyer 2019 oder direkt den Antrag und das dazugehörige Merkblatt herunterladen.
Senden Sie uns Ihren vollständig ausgefüllten Antrag einfach per Post zu.
Bitte beachten Sie dabie die Hinweise und die einzureichenden Unterlagen auf dem Merkblatt.
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Bitte beachten Sie dabie die Hinweise und die einzureichenden Unterlagen auf dem Merkblatt.
Bei Fragen zu Leistung, Beantragung und Abwicklung sind Ihre regionalen Ansprechpartner oder Ihre Ortsgruppe bzw. Ihre Bezirksgeschäftsstelle sowie der FairnessPlan e.V. direkte Ansprechpartner.