Mit dem Bekanntwerden des Tarifabschlusses zwischen den Vereinsmitgliedern/Tarifvertragsparteien GDL und AGV MOVE erreichen uns zahlreiche Anfragen und Falschinformationen zu den Auswirkungen dieses Tarifabschlusses auf die Gewährung der Leistungen des Vereins.
Rechtslage zum Tarifeinheitsgesetz (TEG) bleibt unverändert
Rechtslage zum Tarifeinheitsgesetz (TEG) bleibt unverändert
Der Tarifabschluss zwischen GDL und AGV MOVE bringt keine Änderung der aktuellen Rechtslage zur Anwendbarkeit des Tarifeinheitsgesetztes auf den Verein und seine Leistungen. Es gilt nach wie vor das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 1. Februar 2022, welches uns erlaubt ausschließlich Leistungen an GDL-Mitglieder zu gewähren, die bei den drei Transportbereichen DB Regio, DB Cargo und DB Fernverkehr in einem GDL-Mehrheitsbetrieb beschäftigt sind.
Weitere Informationen zum aktuellen (eingeschränkten) Kreis der Leistungsberechtigten gibt es unter http://www.fairnessplan.org/leistungsberechtigung.
Das Verfahren zur Anwendbarkeit des TEG liegt nunmehr seit Ende Februar 2022 beim Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen zur Berufung vor. Das LAG hat einen ersten Anhörungstermin für den 18. Juni 2024 angesetzt. Daher ist das Urteil des LAG abzuwarten und bei einer Veränderung der Rechtslage werden wir darüber informieren.
Trotz TEG-Urteil weiterhin Anträge stellen
Weitere Informationen zum aktuellen (eingeschränkten) Kreis der Leistungsberechtigten gibt es unter http://www.fairnessplan.org/leistungsberechtigung.
Das Verfahren zur Anwendbarkeit des TEG liegt nunmehr seit Ende Februar 2022 beim Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen zur Berufung vor. Das LAG hat einen ersten Anhörungstermin für den 18. Juni 2024 angesetzt. Daher ist das Urteil des LAG abzuwarten und bei einer Veränderung der Rechtslage werden wir darüber informieren.
Trotz TEG-Urteil weiterhin Anträge stellen
Für GDL-Mitglieder, welche außerhalb der GDL-Mehrheitsbetriebe im DB-Konzern beschäftigt sind, heißt das nach wie vor die Anträge zu den Leistungen zu stellen und somit seine Ansprüche zu verankern, damit diese bei einer Änderung der Rechtslage bedient werden können.