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Fairness

PLAN UND PERSPEKTIVE

Ab sofort – Leistungsgewährung in zwei weiteren Betrieben!

Rund um das Thema TEG und die eingeschränkte Leistungsberechtigung hat es eine positive Entwicklung gegeben. Die Liste der GDL-Mehrheitsbetriebe kann um zwei weitere Betriebe ergänzt werden.

Die GDL-Mitglieder in den Betrieben DB Regio Ulm (R.2.4.) und Start Niedersachsen Mitte sind ab sofort leistungsberechtigt


Nachfolgend die Übersicht aller GDL-Mehrheitsbetriebe und der dazugehörigen Unternehmen.

Unternehmen Bezeichnung des Wahlbetriebs
DB Regio AG DB Regio S-Bahn Stuttgart (R.2.3.)
DB Regio Ulm (R.2.4.)
DB Regio S-Bahn Hannover (R.3.2.)
DB Regio RBSH (R3.3.)
DB Regio Mecklenburg-Vorpommern (R.4.1.)
DB Regio Nord (R.5.1.)
DB Regio Mitte/Ost (R.6.2.)
DB Regio S-Bahn Frankfurt Main (R.6.5.)
DB Regio Dresden (R.7.1.)
DB Regio Leipzig (R.7.2.)
DB Regio Halle (R.7.3.)
DB Regio Magdeburg (R.7.4.)
Regionalverkehr Start Deutschland GmbH Zentrale
Start Unterelbe mbH
Start Niedersachsen Mitte
DB Fernverkehr AG DB Fernverkehr Stuttgart/Ulm (F.I.4.)
DB Fernverkehr Betriebshof Berlin (F.I.8.) 
DB Fernverkehr Dresden (F.I.9.) 
DB Cargo AG
DB Cargo Halle (C6)

 

Die Leistungsberechtigung ist aktuell wie folgt definiert:
 
Leistungsberechtigt sind alle GDL-Mitglieder, unabhängig Ihrer Tätigkeit, die in den oben aufgeführten Unternehmen und Betrieben beschäftigt sind oder ausgebildet werden (Azubis und Funktionsausbildung). Einzige Ausnahme sind die von der GDL nicht tarifierten AT-Kräfte. 
In der praktischen Auswirkung muss man also nicht nur GDL-Mitglied sein, sondern in einem der oben aufgeführten Betriebe beschäftigt sein oder ausgebildet werden, um Leistungen des FairnessPlan e.V. erhalten zu können. 
 
Der FairnessPlan e.V. wird selbstverständlich alle eingehenden Anträge bearbeiten, unabhängig davon, ob die aktuell durch das Gerichtsurteil definierte Leistungsberechtigung gegeben ist oder nicht.
 
Die Entstehung der Einschränkung der Leitungsberechtigung können Sie hier nachlesen:
 
Seit März 2021 wird zwischen den Vereinsmitgliedern GDL und AGV MOVE die Anwendbarkeit des Tarifeinheitsgesetzes (TEG) auf den Verein und seine Leistungen kontrovers diskutiert. Der AGV MOVE vertritt die Rechtsauffassung, dass das TEG auf die Leistungen des Vereins anzuwenden ist. Die GDL vertritt die Rechtsauffassung, dass das TEG auf den Verein keine Anwendung findet. 
 
Der AGV MOVE hat eine entsprechende Unterlassungsklage beim Arbeitsgericht Frankfurt eingereicht. Das Arbeitsgericht Frankfurt hat in erster Instanz die Rechtsauffassungen des AGV MOVE bestätigt. Da das Urteil des Arbeitsgerichtes sofort zu vollstrecken ist, darf der FairnessPlan e.V. seit dem 1. Februar 2022 ausschließlich Leistungen an GDL-Mitglieder gewähren, die bei den drei Transportbereichen DB Regio, DB Fernverkehr und DB Cargo in einem GDL-Mehrheitsbetrieb beschäftigt sind. 
 
Dieser Zustand gilt so lange, bis entweder das Urteil durch höhere Instanzen aufgehoben wird oder sich durch Auszählungsverfahren in den Betrieben und/oder durch neue Tarifverträge eine andere Rechtslage ergibt.
 


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