Erholungsbeihilfe 156 €
Unsere letzte Aktion zur Erholungsbeihilfe im Jahr 2021 war ein voller Erfolg. Über 18.000 Anträge sprechen eine deutliche Sprache. Daher unterstützt der FairnessPlan e.V. alle leistungsberechtigten GDL-Mitglieder auch 2024 mit einer einmaligen Erholungsbeihilfe in Höhe von 156 €.
Denn: Wer hart arbeitet, braucht auch Erholung. Gerade der Schicht- und Wechseldienst bedeutet hohe Belastung bei anspruchsvollen Aufgaben. Umso wichtiger ist es, dass Du die Möglichkeit hast zu regenerieren und damit eine Menge zum Erhalt von Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit beitragen kannst.
In den Genuss der 156 € Erholungsbeihilfe kommst Du als leistungsberechtigtes GDL-Mitglied, sofern Du in einem Unternehmen des DB-Konzerns beschäftigt bist oder ausgebildet wirst.
Verpasse nicht die Frist 20.Dezember 2024 für die Beantragung!
Kinderbetreuungszuschuss und Kinderbetreuungszuschuss 14
Ob als alleinerziehender Elternteil oder mit einer größeren Familie – wer seine Kinder während der Arbeitszeit gut versorgt weiß, kann sich voll auf den Job konzentrieren und sich den täglichen Anforderungen stellen.
Mehr Spielraum für Erziehende
Familie steht beim FairnessPlan e.V. hoch im Kurs – und Eltern darf die Freude an Kindern und der Spaß mit ihnen nicht verloren gehen. Wir unterstützen dabei, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Die Kosten für die Betreuung von unter 6-Jährigen und/oder die Kosten für die Unterbringung von unter 14-Jährigen Kindern in Schulen und Kinderhorten sind nicht unerheblich. Hier unterstützt der FairnessPlan e.V. mit einem Förderbetrag, der unabhängig vom Einkommen ist.
Der Zuschuss wird auf Antrag jährlich ausgezahlt und beträgt bei unter 6-Jährigen bis zu 400 € und bei unter 14-Jährigen bis zu 250 € pro Kind und Jahr. Sind beide Elternteile leistungsberechtigt, können auch beide den Zuschuss erhalten.
Verpasse nicht die Frist 28. Februar des Folgejahres für die Beantragung!
Kranken- und Kurkostenzuschuss
Schlimm genug, wenn man krank wird. Noch bedrohlicher wird eine Krankheit, wenn sie mit erheblichen Kosten verbunden ist. Weil die Krankenkasse zwar einen großen Teil übernimmt – aber längst nicht alles.
Deine Gesundheit ist uns was wert
Diese Kosten dämpft der FairnessPlan e.V. mit einem weitgehenden Kranken- und Kurkostenzuschuss von bis zu 600 € der Zuzahlungskosten pro Jahr. Steuerfrei, versteht sich. Von A wie Arzneimittel bis Z wie Zahnersatz. Wird auf der Grundlage des gesetzlichen Leistungskatalogs ein Eigenanteil/eine Zuzahlung fällig, erstattet der FairnessPlan e.V. diese in festgelegter Höhe.
Gesetzlich Versicherte müssen die Zuzahlungen mit einer Bescheinigung ihrer Krankenkasse nachweisen. Für Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen über die Rentenversicherung reichen der Bescheid und ein Zahlungsnachweis.
Verpasse nicht die Frist 30. September des Folgejahres für die Beantragung!
Brillen- und Hörgerätezuschuss
Tag und Nacht, hell und dunkel, laut und leise: Wer als Eisenbahner seinen Dienst leistet, muss dazu in der Lage sein, den besonderen Anforderungen scharfsinnig zu begegnen. Gutes Sehen und gutes Hören sind dabei unbedingt erforderlich.
Die besten Sinne scharf gemacht
Damit dir dein Seh- und Hörvermögen im täglichen Betrieb gute Dienste leisten kann, unterstützt dich der FairnessPlan e.V. mit dem Brillen- und Hörgerätezuschuss bei der Anschaffung der notwendigen Hilfsmittel.
Der Brillen- und Hörgerätezuschuss ist steuerfrei und wird unabhängig vom Einkommen gewährt. Die Erstattung ist auf die tatsächliche Höhe der selbst zu tragenden Kosten begrenzt. Der Zuschuss beträgt pro Jahr:
- bis zu 150 € für eine Brille und/oder
- bis zu 300 € für ein Hörgerät.
Verpasse nicht die Frist 30. November des laufenden Jahres für die Baantragung.
Härtefonds
Trotz guter Planung und Umsicht können uns immer wieder unvorhergesehene Ereignisse treffen. Sei es durch äußere Einwirkung, Naturkatastrophen oder aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit – niemand ist sicher davor, unverschuldet in Bedrängnis zu geraten. Wenn es tatsächlich mal so schlimm kommt, dass die Lage aussichtslos erscheint, hilft der FairnessPlan e.V. mit dem Härtefonds.
Wo Hilfe Härten mildert
Diese Unterstützungsleistung für den Notfall hilft, Belastungen zu mindern und persönlichen Notlagen die Schärfe zu nehmen. Denn: Gelebte Solidarität ist für uns der wichtigste Grundsatz. Die Unterstützung durch Mittel aus dem Härtefonds beträgt einmalig maximal 5.000 € und ist davon abhängig, wie schwer die Notlage und wie hoch das Familieneinkommen ist.