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Tankgutschein – Abfrage zu steuerfreien Sachbezügen

Im Rahmen des Erholungsbeihilfeantrages wird der Antragsteller gefragt, ob er im laufenden Monat von seinem Arbeitgeber einen steuerfreien Sachbezug (zum Beispiel Freifahrten, Gutscheine oder Ähnliches) erhalten hat/erhalten wird.

Wer diese Frage mit „Ja“ beantwortet, kann keinen Tankgutschein von uns erhalten und sollte sich dringlichst überlegen, ob die Antragstellung zur Erholungsbeihilfe nicht zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoller ist.

Aufgrund der großen Anzahl von Meldungen, dass diese Frage fälschlicherweise mit „Ja“ beantwortet wurde, haben wir uns dazu entschlossen, eine einmalige Korrekturmöglichkeit über unseren IT-Dienstleister programmieren zu lassen. Sobald die Programmierung erledigt ist, erhalten alle leistungsberechtigten Antragsteller, welche bei der Abfrage „Ja“ angegeben haben, automatisch per E-Mail einen Link zu einer Seite, auf der die Angabe zu steuerfreien Sachbezügen einmalig korrigiert werden kann. Die Programmierung wird voraussichtlich erst Mitte April abgeschlossen werden können. Wir bitten daher um Geduld und von Anfragen und E-Mails zu diesem Sachverhalt abzusehen.

 

 

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