Seit Veröffentlichung der neuen Internetseite und der ersten Online-Anträge für die Leistungen Erholungsbeihilfe, Brillenzuschuss und Hörgerätezuschuss sind beim FairnessPlan e.V. knapp 11.000 Anträge für die vorgenannten Leistungen eingegangen. Zwischenzeitlich ist ebenfalls das langersehnte schriftliche Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts eingegangen, welches das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main zur Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes auf die Leistungen des Vereins aus der Welt geschafft hat.
Was einerseits ein Grund zur Freude ist, stellt die Mitarbeiter des FairnessPlan e.V. andererseits vor große Herausforderungen. Aus den aktuellen Entwicklungen ergibt sich ein erhöhter Arbeitsaufwand für die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des FairnessPlan e.V., welcher in kurzer Zeit zu stemmen ist.
Zusätzlich zu dem ohnehin schon hohen Arbeitsaufwand in Bezug auf die abzuarbeitenden Antragsvorgänge, ist die Anzahl der per E-Mail und Telefon eingehenden Anfragen drastisch angestiegen. Da es derzeit nicht möglich ist, neben dem regulären Tagesgeschäft, allen Anfragen mit einer passenden Antwort gerecht zu werden, geben wir nachfolgend Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen bzw. eingehenden Anfragen.
Wann werden die in der Vergangenheit aufgrund der TEG-Thematik abgelehnten Anträge erneut bearbeitet bzw. wann ist mit einer Auszahlung zu rechnen?
Seit Eingang des schriftlichen Urteils der hessischen Landesarbeitsgerichts konnten die ersten aufgrund der TEG-Thematik abgelehnten oder zurückgestellten Anträge aus dem laufenden Kalenderjahr bereits erneut oder abschließend bearbeitet werden. Die erneute Bearbeitung weiterer Anträge erfolgt sukzessive.
Die Anträge aus den Kalenderjahren 2022 und 2023 können erst dann sukzessive erneut bearbeitet werden, wenn die Antwort der zuständigen Finanzbehörden zur steuerrechtlichen Behandlung dieser Anträge beim FairnessPlan e.V. eingegangen ist. Die hohe Anzahl der aufgrund der TEG-Thematik abgelehnten Anträge hat, aufgrund des schlanken Personalkörpers des FairnessPlan e.V., zusätzlich zur Folge, dass es einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bis eine erneute Bearbeitung aller Anträge erfolgen kann.
Es wird zu jedem Antrag eine schriftliche Rückmeldung auf dem Postweg geben, sobald im konkreten Fall eine erneute Bearbeitung stattgefunden hat. Wir bitten daher um Verständnis, dass Anfragen zu diesen Anträgen (Telefon, E-Mail oder postalisch) derzeit nicht beantwortet werden können.
Ist mein Antrag auf Erholungsbeihilfe/Brillenzuschuss/Hörgerätezuschuss eingegangen? Wann kann ich mit der Bearbeitung meines Antrages auf Erholungsbeihilfe/Brillenzuschuss/ Hörgerätezuschuss rechnen?
Im Login-Bereich der neuen Internetseite ist unter „Deine Anträge“ der Eingang von über den Online-Antrag beantragten Leistungen nachvollziehbar. Ist die vermeintlich beantragte Leistung dort nicht abgebildet, ist der Antrag nicht erfolgreich übermittelt worden. Zusätzlich ist dort zu jeder Zeit der aktuelle Verarbeitungsstatus jedes Antrages einzusehen. Ist dort aufgeführt, dass der Antrag durch einen Sachbearbeiter geprüft werden muss, ist diese Prüfung abzuwarten. Die Bearbeitungsdauer kann, je nach Leistung und aktuellem Arbeitsaufwand, bis zu acht Wochen betragen. Nach erfolgter Prüfung wird in jedem Fall ein Schreiben per E-Mail an den Antragssteller versendet. Wir bitten daher um Verständnis, dass Anfragen zu diesen Anträgen (Telefon, E-Mail oder postalisch) derzeit nicht beantwortet werden können.
Ist mein postalisch eingesendeter Antrag eingegangen? Wann kann ich mit der Bearbeitung meines postalisch eingegangenen Antrags rechnen?
Da die Bearbeitung der postalisch eingehenden Anträge in unserem alten Bearbeitungssystem erfolgt, sind diese Anträge nicht unter „Deine Anträge“ im Login-Bereich unserer Internetseite ersichtlich. Sobald postalisch eingegangene Anträge elektronisch in unserem alten Bearbeitungssystem erfasst wurden, erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung an die im Antragsformular angegebene E-Mail-Adresse. Dieser kann die mögliche Bearbeitungsdauer bis zur ersten Bearbeitung des Antrages entnommen werden. Die Bearbeitungsdauer kann, je nach Leistung und aktuellem Arbeitsaufwand, bis zu acht Wochen betragen. Sobald die erste Bearbeitung erfolgt ist, wird in jedem Fall ein Schreiben per Post an den Antragssteller versendet. Wir bitten daher um Verständnis, dass Anfragen zu diesen Anträgen (Telefon, E-Mail oder postalisch) nicht derzeit beantwortet werden können.
Sind die von mir nachgereichten Unterlagen eingegangen? Wann kann ich mit der erneuten Bearbeitung meines Antrages rechnen?
Nachgereichte Unterlagen zu postalisch eingesendeten Anträgen werden zunächst ungeprüft der Eingangspost des entsprechenden Tages zugeordnet, nachgereichte Unterlagen zu Online-Anträgen werden zunächst ungeprüft ebenfalls nach Eingangsdatum sortiert. In beiden Fällen erfolgt die erneute Bearbeitung chronologisch nach Eingangsdatum der nachgereichten Unterlagen. Die Bearbeitungsdauer kann, je nach Leistung und aktuellem Arbeitsaufwand, nach Eingang der nachgereichten Unterlagen erneut bis zu acht Wochen betragen. Sobald die erneute Bearbeitung erfolgt ist, wird in jedem Fall bei postalisch eingesendeten Anträgen ein Schreiben per Post und bei Online-Anträgen ein Schreiben per E-Mail an den Antragssteller versendet. Wir bitten daher um Verständnis, dass Anfragen zu diesen Anträgen (Telefon, E-Mail oder postalisch) derzeit nicht beantwortet werden können.