Leistungsberechtigte GDL-Mitglieder, welche eine Zusage für die Erholungsbeihilfe erhalten und im laufenden Kalendermonat keine steuerfreien Sachbezüge von ihrem Arbeitgeber erhalten haben, (Freifahrten, Gutscheine o.Ä.), bekommen automatisch einen digitalen Tankgutschein im Wert von 50 € in einer separaten E-Mail zugesendet.
Der Tankgutschein kommt von unserem Partner Wunschgutschein.de und ist bei vielen großen Ketten wie Aral, Esso, JET und TOTAL ENERGIES einlösbar. Der Tankgutschein ist auch für das Laden an Ladesäulen von EnBW einsetzbar.
Damit für den Tankgutschein kein weiterer Antrag gestellt werden muss, haben wir diese Leistung mit dem Antragsformular der Erholungsbeihilfe verknüpft. Das Antragsformular Erholungsbeihilfe enthält nunmehr eine Abfrage zur rechtsverbindlichen Erklärung, ob im laufenden Kalendermonat steuerfreie Sachbezüge vom Arbeitgeber erhalten wurden. Wir empfehlen daher dringlichst, den Antrag für die Erholungsbeihilfe in einem Monat zu stellen, indem man keine steuerfreien Sachbezüge von seinem Arbeitgeber erhalten hat.
Wenn im Antragsformular angegeben wird, dass man steuerfreie Sachbezüge im laufenden Monat von seinem Arbeitgeber erhalten hat, können und dürfen wir aus steuerrechtlichen Gründen den Tankgutschein nicht ausgeben. Dieser Zustand ist auch nicht mehr veränderbar/heilbar, da es für den Tankgutschein keinen eigenen Antragsvorgang gibt und die rechtsverbindliche Erklärung abschließend ist.
Sollte man sich nicht sicher sein, ob eine Zuwendung des Arbeitgebers einen steuerfreien Sachbezug darstellt, muss dies beim Arbeitgeber erfragt werden.



