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Bearbeitung und Auszahlung der TEG-Anträge

Bearbeitung und Auszahlung der in der Vergangenheit aufgrund des Gerichtsurteils zum Tarifeinheitsgesetz abgelehnten Anträge (TEG-Anträge)

Nach langem Warten auf eine Rückmeldung der Finanzbehörden auf die Anfrage zur steuerlichen Behandlung der in Vergangenheit abgelehnten TEG-Anträge, liegt diese nun endlich vor. 

Im September haben wir mit der erneuten Bearbeitung der TEG-Anträge begonnen und konnten bislang rund 1000 TEG-Anträge zur Auszahlung bringen. Diese Auszahlungen betreffen alle Leistungen, einschließlich der stationären Angebote wie Gesundheitswochen.

Die Bearbeitung der weiteren TEG-Anträge, welche fristgerecht und vollständig vorlagen, erfolgt sukzessive im Laufe der nächsten Monate. 

Wir bitten weiterhin von Nachfragen zum Bearbeitungsstand der TEG-Anträge abzusehen, da die Beantwortung dieser Anfragen uns in der Abarbeitung behindern. Aufgrund des schlanken Personalkörpers und der hohen Antragszahl wird es einige Zeit in Anspruch nehmen, bis alle TEG-Anträge einer erneuten Bearbeitung zugeführt werden konnten. 

Und selbstverständlich haben wir den Antragstellern, welche zum Zeitpunkt der finalen Bearbeitung dieser Anträge nicht mehr leistungsberechtigt waren (aus der GDL ausgetreten) eine entsprechende Ablehnung zukommen lassen.

Kontakt


069 264 868 95-0
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