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Fairness

PLAN UND PERSPEKTIVE

Erholungsbeihilfe 156 €

Unsere Aktion zur Erholungsbeihilfe war auch im letzten Jahr wieder ein voller Erfolg. Rund 17.000 Anträge sprechen eine deutliche Sprache. Daher unterstützt der FairnessPlan e.V. alle Leistungsberechtigten auch 2021 mit einer einmaligen Erholungsbeihilfe in Höhe von 156 €.
 
Denn: Wer hart arbeitet, braucht auch Erholung. Gerade der unregelmäßige Wechseldienst bedeutet hohe Belastung und anspruchsvolle Aufgaben. Umso wichtiger ist es, dass Sie die Möglichkeit haben, zu regenerieren und damit eine Menge beitragen zum Erhalt von Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit.
 
In den Genuss der 156 € Erholungsbeihilfe kommt jeder Leistungsberechtigte des FairnessPlan e.V. 

Alle aktuellen Informationen zur Leistungsberechtigung finden Sie hier.

Die Erholungsbeihilfe kann ausschließlich elektronisch beantragt werden. Zu diesem Zweck hat der FairnessPlan e.V. alle Leistungsberechtigten persönlich angeschrieben (beginnend im März 2018) und ein Passwort übermittelt. Das bereits zugesendete Passwort ist nach wie vor gültig.  Für die elektronische Beantragung der Erholungsbeihilfe benötigen Sie zum einen die auf dem FairnessPlan-Ausweis aufgedruckte Mitgliedsnummer und zum anderen das per Schreiben übermittelte persönliche Passwort.

Sollten Sie das Schreiben mit dem persönlichen Passwort verlegt haben, können Sie über das Onlineformular eine erneute Zusendung beantragen.

Des Weiteren ist es zur Verifizierung der Leistungsberechtigung erforderlich, dass Sie uns die aktuellste Entgeltabrechnung/Bezügemitteilung zusenden (als Datei hochladen). Beamte müssen zusätzlich die aktuellste Nebenbezüge-Abrechnung zusenden, da aus der Bezügemitteilung der DB-Arbeitgeber nicht ersichtlich ist. Alternativ kann der Nachweis der Beschäftigung bei einem DB-Arbeitgeber über eine aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers erfolgen. Aus den hochgeladenen Unterlagen müssen folgende Angaben für uns ersichtlich sein:
  • Name, Vorname und Anschrift
  • Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind (z.B. DB Regio)
  • Entgeltgruppe und Entgeltstufe/Besoldungsgruppe und Besoldungsstufe
Alle weiteren Informationen aus den Unterlagen können unkenntlich gemacht werden.

Die Gewährung der Erholungsbeihilfe ist außerdem an folgende steuerliche Voraussetzungen geknüpft:
  • Die Erholungsbeihilfe muss in unmittelbarer Verbindung mit dem Erholungsurlaub stehen.
  • Mindestens fünf Arbeitstage (Mo. bis Fr.) zusammenhängender genehmigter/genommener Erholungsurlaub.
  • Die Erholungsbeihilfe darf nur gewährt werden, wenn der Urlaub maximal drei Monate vor der Antragstellung genommen oder für den Zeitraum von drei Monaten nach der Antragstellung genehmigt wurde.
Daher fragen wir im Antragsformular den Beginn und das Ende des genommenen/genehmigten Erholungsurlaubs sowie die Anzahl der genommenen/genehmigten Urlaubstage ab.

Mit dem Setzen eines Häkchens müssen Sie uns die Richtigkeit der gemachten Angaben im Antragsformular bestätigen. Ohne diese Bestätigung wird der elektronische Antrag nicht an uns übermittelt, und eine Leistungsgewährung ist ausgeschlossen.
 
Insbesondere im Hinblick auf das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist es erforderlich, die Datenschutzerklärung sowohl für den FairnessPlan e.V. als auch für die GDL zu aktualisieren. Die Datenschutzerklärungen für den FairnessPlan e.V. und für die GDL haben wir als Bestandteil der elektronischen Antragstellung für die Erholungsbeihilfe abgebildet. Sie müssen für beide Datenschutzerklärungen eine entsprechende Einwilligungserklärung abgeben. Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärungen sorgfältig durch und erklären Sie über die im elektronischen Antragsformular bereitgestellten Kästchen Ihre Einwilligung.
 
Wir weisen darauf hin, dass eine Leistungsgewährung ohne die entsprechenden Einwilligungserklärungen sowie die erforderlichen Daten und Belege ausgeschlossen ist und der Antrag ohne diese Daten und Belege nicht an uns übermittelt wird.

Wichtig: Unabhängig davon, wann der Antrag gestellt wurde, erfolgt die Auszahlung ausschließlich einmal im laufenden Kalenderjahr. Eine mehrfache Auszahlung im Kalenderjahr ist aus steuerrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Die Leistungsberechtigung muss sowohl zum Zeitpunkt der Antragsstellung, als auch zum Zeitpunkt der Auszahlung gegeben sein. Auf die Leistungen des FairnessPlan e.V. besteht kein Rechtsanspruch.

Sollten noch Fragen offen sein – Ihre regionalen Ansprechpartner oder Ihre Ortsgruppe bzw. Bezirksgeschäftsstelle sowie der FairnessPlan e.V. helfen gern weiter.

Und hier geht’s zum Antragsformular.

Die GDL-Betriebsräte und die weiteren GDL-Amtsinhaber helfen gerne beim Ausfüllen des Online-Antrags.

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